Die Freienwalder Brandfichte

Brandenburg - Landkreis Märkisch-Oderland (MOL)

 

Entdeckt von Helmut Otto

 

BrandfichteWenn der Wanderer Bad Freienwalde verlässt und die Berliner Chaussee entlanggeht, dann fällt ihm links der Straße ein kurzes Stück hinter den Kurven bei Sparrenbusch eine stattliche und hohe Kiefer auf, die den Baumbestand ringsumher bei weitem überragt.

Sie steht unter Denkmalschutz, denn sie ist Zeuge einer verklungenen Zeit, in der noch finsterer Aberglauben herrschte, in der noch Folter und Hexenprozesse an der Tagesordnung waren. In fast allen Städten findet man noch in den alten Gerichtsarchiven diese Prozessakten als Zeichen eines grauenvollen Aberglaubens, von dem nicht einmal die gelehrten Herren befreit waren.

Wie an einigen anderen Orten, so gibt es auch in Bad Freienwalde noch die Stelle, an der unglückselige Menschen den mystischen Vorstellungen ihrer Zeit zum Opfer fielen. Ein kleines Holzschild kündet an der in unserem Bilde festgehaltenen Kiefer von jener Zeit, die Inschrift lautet: "Die Brandfichte. Hier wurde im Jahre 1628 die letzte Freienwalder Hexe verbrannt". Kurz und fachlich berichten diese Worte eine geschichtliche Tatsache, die wir heute leider ebenfalls nur geschichtlich nehmen, und dennoch spricht aus ihr ein Abgrund voll Leid und Not eines armen Menschenlebens und ein grausiges Ende.

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts lebte in Freienwalde Judith Hoppe, die Witwe eines reichen Ackerbürgers, in Wohlstand und Achtung bei der Bürgerschaft. Sie hatte zwei blühende und schöne Töchter, Gertrud und Anna. Die Schönheit und der Reichtum der Mädchen ließen so manchem Freier an die Tür des mütterlichen Hauses klopfen. Das Handwerk stand damals hoch in Ehren und so verlobte sich denn Anna in den Töpfer Puhlmann und Gertrud in den Weber Liebenwall. Die beiden Liebenden Freier verwandelten sich jedoch bald in rechte Bösewichte, die es nur auf das Geld abgesehen hatten und es in Saus und Braus verjubelten.

AbbildungAnnas Mann nahm es mit der ehelichen Treue nicht so genau und stellte einer Base seiner Frau, die aus Wriezen zu Besuch gekommen war, recht heftig nach. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen, wenn auch die Zeit hierüber wegging, so war dies Ereignis dennoch der begann des Dramas, dem drei Menschen zum Opfer fallen sollten. Auch Gertruds Ehe wurde immer unhaltbarer, ihr Mann schlug sie fast täglich, und in ihrer Verzweiflung lief sie zum Apotheker und von hier zu einer Hospitalistin, um sich durch Gift zu töten. Sie erhielt jedoch keins und musste ihr elendes Dasein weiterführen.

Eines Tages aber wurde ihr Mann nach dem Genuss einer Biersuppe schwer krank und kam kaum mit dem Leben davon. Kaum genesen, eilt er zu Richter und Rat der Stadt und erhebt schwere Anklage gegen seine Frau wegen versuchten Giftmordes. Der Aberglaube der damaligen Zeit tat sein übriges. Um die Mutter Judith Hoppe, die still und zurückgezogen und ohne Dienerschaft lebte, hatten üble Lästerungen ein Netz von Lügen verbreitet. Es wurde ihr nachgesagt, sie habe einen Pakt mit dem Teufel geschlossen.  So gab die irrige Anklage des Ehemannes und das Gerede der Leute den Auftakt zu einem Schauspiel, das sich traurig entwickeln und blutig enden sollte.

Bild 3Die Juristen= Fakultät der Churfürstlichen Universität zu Frankfurt/Oder, ordnete an, das Gertrud ins Gefängnis zu legen und mit der Tortur zu befragen sei. Der Churfürstliche Notar Blum aus Wriezen erschien und begab sich mit dem Amtsschreiber Rebentisch, dem  Vorsitzenden des Freienwalder Rates, in das Gefängnis, in dem der Scharfrichter aus Bernau und das unglückliche Opfer bereits warteten. Ihr wurden eiserne Daumenschrauben angelegt und von Schmerzen gepeinigt bekannte sie sich zu allem, wozu sie sich bekennen sollte.

Sie sagte sogar aus, dass ihre Mutter Umgang mit dem Teufel habe, dass sie ihn auch ihr geschickt habe in Form einer großen bunten Katze, die dann zu einem Manne geworden sei. Auch ihre Schwester habe mit dem Teufel gebuhlt, und alle drei hätten sie von ihm Lebensmittel und Geld erhalten.

Später widerrief sie diese Aussagen, bekräftigte sie dann aber unter neuen Foltern, bei denen sie ihr Leben aushauchte. Über Judith und Anna aber fällte die Fakultät die Urteile, das erstere mit glühenden Zangen gezwickt und verbrannt, Anna aber mit Feuer vom Leben zum Tode gebracht werden sollte.

Zitiert nach einem Bericht aus dem 1920er Jahren

 

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